Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 26.03.2021

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend: „Mieter“) mit dem Unternehmen Resa – Verleih & Service, Inhaberin: Kerstin Rudolf, Am Strandbad 13, 82418 Seehausen, (nachfolgend: „Vermieter“) über die Vermietung von Fahrrädern, E-Bikes, mobile Saunen und sonstigen bewegliche Sachen (nachfolgend auch: „Mietgegenstand“) abschließt.

    2. Der Vermieter widerspricht ausdrücklich der Einbeziehung etwaiger Bedingungen des Mieters, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine abweichende Regelung.

    3. Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Angebot und Vertragsschluss

    1. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich, insbesondere auch die in Katalogen, Prospekten, Internetpräsentationen, Anzeigen, Abbildungen sowie Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße und Gewichte, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

    2. Die Durchführung eines Bestellprozesses ist nur zusammen mit einer Registrierung des Mieters unter Angabe seines Namens, seiner Kontaktdaten, seines Geburtsdatums, einer Telefonnummer sowie einer E-Mail-Adresse sowie einem Nachweis über die Identifikation (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) möglich. Mit Abschluss des Bestellvorgangs und Akzeptierung der AGB und Datenschutzbestimmungen gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab, indem er auf den Button „Buchen“ klickt. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung kann der Mieter alle Eingaben laufend korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor Eingabe der Zahlungsmodalitäten und vor verbindlicher Abgabe der Bestellung nochmals angezeigt. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Mieter per E-Mail bestätigt. Der Vermieter speichert den Vertragstext.

    3. Angebote des Mieters können durch den Vermieter binnen einer Woche durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aushändigung des Mietgegenstandes angenommen werden.

    4. Mitarbeiter des Vermieters sind nicht befugt, vom geschlossenen Mietvertrag abweichende Regelungen zu treffen; ausgenommen sind Geschäftsführer und Prokuristen.

  1. Preise und Zahlungsmodalitäten, Kaution, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

    1. Es gelten die vereinbarten Preise. Diese beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Anmietung der mobilen Sauna verstehen sich die Preise inklusive Anlieferung, wobei die Lieferkosten abhängig vom bestimmungsgemäßen Aufstellungsort sind und ab einer Entfernung von 10 km vom Sitz des Vermieters die im Bestellprozess angegebenen Kilometerpauschalen gelten; die Abholung der Fahrräder und E-Bikes hat durch den Mieter zu erfolgen, es sei denn, es wurde eine Anlieferung gegen Gebühr zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart.

    2. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag und beginnt ab Bereitstellung des Mietgegenstandes. Hierbei gilt für selbst durch die Mieter abzuholende Mietgegenstände: Die Abholung kann zwischen 08:30 und 09:30 Uhr erfolgen und die Rückgabe erfolgt zwischen 17:30 und 18:30 Uhr des letzten Miettages. Bei Buchung des Hol- und Bringservices werden die Mietgegenstände am Vorabend des Buchungstages zwischen 18:00 und 20:00 Uhr ausgeliefert und am letzten Miettag zwischen 18:00 und 20:00 Uhr wieder abgeholt.

    3. Der Vermieter ist berechtigt, Mietvorauszahlungen, Zwischenabrechnungen und eine Mietkaution zu verlangen; die Kaution ist unverzinslich.

    4. Der Mietpreis sowie die vereinbarte Kaution ist in der Regel über die angebotenen Online-Bezahlmethoden vorab in voller Höhe in EUR zu zahlen. Dem Mieter stehen derzeit folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

Rechnung

Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe der Rechnungsnummer fällig.

Paypal

Im Rahmen des Bestellprozesses wird der Mieter auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss er grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an den Vermieter bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung fordert der Vermieter PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Weitere Hinweise erhält der Mieter beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt.

PayPal bietet aber auch die Zahlung ohne vorherige Registrierung bzw. ohne vorhandenes PayPal-Konto an. Es greift dann allerdings der sog. PayPal-Käuferschutz nicht. Weitere Besonderheiten bei der Zahlung über PayPal ohne PayPal-Konto sind unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full verfügbar.

    1. Kommt der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann der Vermieter Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.

    2. Der Vermieter stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus, die ihm in Textform zugeht.

    3. Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, hat dieser ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.

  1. Mietgegenstand, Übergabe und Nutzung

    1. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem Zustand zur Abholung bereitzuhalten oder, sofern vereinbart, an den Bestimmungsort zu liefern.

    2. Der Mieter hat dem Vermieter den Einsatzort, an dem der Mietgegenstand eingesetzt wird, möglichst genau anzugeben. Ebenso hat er den Vermieter unverzüglich vom Wechsel des Einsatzortes in Kenntnis zu setzen.

    3. Mietgegenstände dürfen nur von sachkundigen Personen bedient werden. Der Vermieter unterweist die Person, die den Mietgegenstand übernimmt bei Übergabe in dessen Funktionsweise. Der Mieter erhält spätestens bei Übergabe eine Ausfertigung der Bedienvorschriften und bestätigt deren Erhalt.

    4. Falls der Mieter Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist er verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen.

    5. Kommt der Vermieter mit der Überlassung des Mietgegenstandes in Verzug, so kann der Mieter eine Verzugsentschädigung verlangen, falls ihm hieraus ein nachweislicher Schaden entstanden ist.

    6. Der Vermieter oder von ihm Beauftragte haben jederzeit das Recht, den Mietgegenstand zu besichtigen, um sich von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen.

  1. Stornierung/Umbuchung

    1. Falls der Mieter den Mietgegenstand 8 Wochen oder mehr im Voraus gebucht hat, diesen aber stornieren oder umbuchen möchte, ist dies grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen möglich. Ist der Mieter Verbraucher, steht ihm darüber hinaus das am Ende dieser AGB dargestellte Widerrufsrecht zu. In diesem Fall greifen die nachfolgenden Regelungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Auch das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt.

    2. Die Buchungserklärung des Mieters ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Vermieter für gegenstandslos erklärt werden. Wurde keine anderweitige Regelung vereinbart, fallen generell nachfolgende Stornogebühren an:

      1. 0 % des Mietpreises bis 8 Wochen vor dem Mietbeginn

      2. 40 % des Mietpreises bis 4 Wochen vor dem Mietbeginn

      3. 60 % des Mietpreises bis 2 Wochen vor dem Mietbeginn

      4. 85 % des Mietpreises bis 72 Stunden vor dem Mietbeginn

      5. 95 % des Mietpreises weniger als 72 Stunden vor dem Mietbeginn

    1. Es wird daher ein um die Stornokosten reduzierter Betrag auf das Konto des Mieters zurückgebucht. Als Mietpreis gilt hierbei der Gesamtmietpreis inkl. aller Gebühren und Extras.

    2. Sollte der Mieter nicht zum vereinbarten Abholzeitpunkt erscheinen oder, bei vereinbarter Lieferung nicht am Lieferort anwesend sein, wird der Vermieter die Reservierung eine Stunde lang aufrechterhalten. Danach ist der Mietgegenstand wieder für andere Kunden freigegeben. Dem Mieter wird in diesem Fall der Gesamtmietpreis in Rechnung gestellt. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden durch die Nichtabholung/Nichtübernahme entstanden ist.

  1. Pflichten und Haftung des Mieters

    1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand schonend und fachgerecht zu behandeln sowie alle für die Benutzung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regelungen zu beachten und insbesondere in angemessenen Zeitabständen zu prüfen, ob sich der Mietgegenstand in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Weiterhin verpflichtet er sich, den Mietgegenstand gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

    2. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei Übergabe des Mietgegenstandes einen gültigen Personalausweis oder ein anderes vergleichbares Ausweisdokument vorzulegen. Bei Nichtvorlage kann der Vermieter die Übergabe verweigern, der Mieter ist sodann im Annahmeverzug.

    3. Für Fahrräder und E-Bikes gilt darüber hinaus folgendes:

      1. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommenen Einstellungen der Lenkerhöhe, der Bremsen und der Gangschaltung nur durch Fachpersonal ändern lassen. Die Anpassung der Sitzhöhe kann der Mieter selbst durchführen. Es ist nicht gestattet, eigene Kindersitze, Gepäckkörbe oder anderweitige Gegenstände anzubringen. Hiervon nicht umfasst sind Zubehöre, welche der Mieter vom Vermieter gemietet hat. Diese Zubehörgegenstände sind vom Vermieter anzubringen und dürfen vom Mieter nicht anderweitig genutzt werden. Das Anbringen handelsüblicher Fahrradgepäcktaschen an Fahrräder ist gestattet, sofern dies herstellerseitig bei diesem Modell vorgesehen ist.

      2. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes anfallenden Gebühren, Maut, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, genauso wie für etwaige Rechtsverfolgungskosten.

      3. Reifenschäden, die während der Benutzung auftreten, sowie Glas- und Frostschäden gehen allein zu Lasten des Mieters.Eine Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte (ausgenommen Familienangehörige und Mitarbeiter des Mieters) ist untersagt.

      4. Der Transport gemieteter Räder muss vorab mit dem Vermieter vereinbart werden und darf nur mittels zertifizierter Radträger-Systeme (bei E-Bikes nur mittels zertifizierter E-Bike Radträger-Systeme und nicht bei Regen) erfolgen. Gemietete An- und Aufbauten für Fahrzeuge sind vorschriftsmäßig und nur an dafür zugelassene sowie betriebs- und verkehrssichere Fahrzeuge und Träger zu montieren.

      5. Bei der Vermietung von Fahrrädern für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten hat der Mieter die regelmäßige Überprüfung und Wartung durch die Werkstatt des Vermieters zu ermöglichen. Anderenfalls haftet der Mieter für alle Schäden, die auf versäumte Wartung zurückzuführen sind. Der hierfür erforderliche Transport des vom Mieter vorher zu reinigenden Fahrrades zur Werkstatt und zurück ist Sache des Mieters und kann vom Vermieter kostenpflichtig übernommen werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Fahrräder erstmalig zwei Monate nach Mietbeginn und sodann nach Ablauf von weiteren sechs Monaten immer Anfang Juli und einmal in der Zeit November oder Dezember eines jeden Jahres zu warten. Für Wartungszeiten im Sommer besteht kein Anspruch auf Mietminderung, aber Anspruch auf ein vergleichbares Ersatzrad. Für Wartungszeiten im Winter bis zu zwei Wochen besteht kein Anspruch auf Mietminderung oder ein Ersatzfahrrad, danach Anspruch nur auf ein Ersatzfahrrad.

    4. Für mobile Saunen gilt darüber hinaus folgendes:

      1. Die Sauna benötigt eine ebene, standfeste Fläche (Gewicht Sauna ca. 2.000 kg) mit direkter Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger und einer Durchfahrtshöhe von mindestens 3,60 m. Der Anhänger darf nur auf zulässigen, ggf. genehmigten Stellflächen abgestellt werden. Die Sauna darf nicht in brandgefährdeten Gebieten/Orten aufgestellt werden. Die gesetzlichen Unfall- und Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten. Der Mieter trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen.

      2. Die Innentemperatur der Sauna darf 100°C nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung ist die Tür zu öffnen und für eine ausreichende Abkühlung der Sauna zu sorgen.

      3. Die Sauna ist pfleglich zu behandeln. Es besteht Handtuchpflicht, damit kein Schweiß auf das Holz gelangen kann. Ebenso ist in der Sauna das Essen, Trinken, sowie das Rauchen untersagt. Nach der Nutzung ist die Sauna im gereinigten Zustand (falls Endreinigung nicht gebucht) zu übergeben. Der Mieter hat alle Glasflächen (Glastür, Ofenfenster) von innen und außen zu reinigen. Der Aschekasten ist zu leeren und die Sauna von innen auszukehren. Der Ofen wird von außen (polierte Edelstahl-Fläche und Ofenscheibe) von Kalkrückständen der Aufgüssen gesäubert. Schweiß- oder Ölflecken auf den Bänken oder dem Boden ist mit lauwarmen Wasser abzuwischen. Der Eingangsbereich, die Stufen und das Podest sind zu reinigen. Die Sauna ist während des gesamten Betriebs ständig zu beaufsichtigen. Sollten die Gegenstände nicht im gereinigten Zustand zurückgegeben werden, entstehen zusätzliche Reinigungskosten nach Aufwand.

      4. Es gelten im Übrigen die Nutzungsanweisungen sowie Saunaregeln, die dem Mieter bei Übergabe ausgehändigt werden und deren Erhalt er ausdrücklich bestätigt.

    5. Der Mieter ist bei Haftpflichtschäden nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Ansprüche von Dritten ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.

    6. Der Mieter ist verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Er hat hierbei Weisungen des Vermieters, soweit zumutbar, zu befolgen und bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Auf jeden Fall hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

    7. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Mietgegenstands zu gewährleisten, dürfen durch den Mieter bis zu einem Preis von EUR 50,00 eigenständig, darüber hinaus nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.

    8. Die Reparaturkosten erstattet der Vermieter gegen Vorlage von Rechnungen, soweit der Mieter nicht überwiegend für den Schaden haftet.

  1. Nutzungsbeschränkungen

    1. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Leistungsgegenstand zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen zu verwenden.

    2. Die Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen ist untersagt.

    3. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Leistungsgegenstand unterzuvermieten oder zu verleihen oder einer sonstigen nicht vertragsgemäßen Nutzung zuzuführen.

    4. Fahrten außerhalb Deutschlands in EU-Länder müssen vor Fahrtantritt bzw. bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter mitgeteilt werden. Fahrten außerhalb der EU sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters zulässig.

  1. Mietzeit, Anlieferung und Rückgabe des Mietgegenstandes

    1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

    2. Die Anlieferung des Mietgegenstandes erfolgt, sofern vereinbart, auf Gefahr des Mieters. Dies gilt nicht für die vertraglich verpflichtende Anlieferung der mobilen Sauna.

    3. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung des Mietgegenstandes, die eine Sonderreinigung erfordert, oder wenn der Mietgegenstand mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, leistet der Mieter dem Vermieter Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Gibt der Mieter den Mietgegenstand vor Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit zurück, ohne den Vermieter von der vorzeitigen Rückgabe zuvor in Kenntnis zu setzen, prüft dieser die Möglichkeit der Erstattung nicht genutzter Miettage. In diesem Fall kann der Vermieter für den bei ihm entstandenen Aufwand eine Gebühr in Höhe von EUR 15,00 EUR (inkl. MwSt.) erheben. Der ursprünglich vereinbarte Mietpreis wird jedoch nicht überschritten.

    4. Gibt der Mieter den Mietgegenstand – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinaus ist der Mieter zur Zahlung einer Aufwandspauschale, als Ausgleich für den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand, in Höhe von EUR 15,00 (inkl. MwSt.) verpflichtet, es sei denn er weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

  1. Versicherungsschutz, Selbstbeteiligung

Der Mietgegenstand ist haftpflichtversichert mit einer maximalen Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden in Höhe von EUR 3 Mio (3-fach maximiert), wobei die Deckung auf Deutschland beschränkt ist.

  1. Haftung für Mängel und Haftungsausschluss

  1. Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Übergabe des Mietgegenstandes beim Vermieter schriftlich anzuzeigen, wobei der Zugang beim Vermieter maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist stehen dem Mieter wegen dieser Mängel keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Vermieter zu.

    1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Vermieter unbeschränkt, sofern die haftungsbegründenden Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Kardinalpflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Vermieter nicht.

    2. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    3. Ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  1. Haftung des Mieters

    1. Der Mieter haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör. Des Weiteren haftet der Mieter für die aus einem solchen Schaden resultierenden Folgekosten des Vermieters.

    2. Stehen dem Vermieter wegen Nichtabnahme des Mietgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so kann er, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 20 % des vereinbarten Mietpreises vom Mieter als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Mieters, dem Vermieter einen niedrigeren, und das Recht des Vermieters, einen höheren Schaden nachzuweisen.

  1. Gutscheine und Gutscheincodes

    1. Über den Vermieter erworbene bzw. im Rahmen von Aktionen ausgegebene Gutscheine sowie Gutscheincodes (nachfolgend: „Gutschein“) können im Onlineshop des Vermieters eingelöst werden.

    2. Der Gutschein und eventuell vorhandene Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Unentgeltliche Aktionsgutscheine sind lediglich binnen des auf dem Gutschein aufgedruckten Aktionszeitraums und nur auf das dort benannte Sortiment einlösbar.

    3. Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

    4. Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.

    5. Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

    6. Der Gutschein ist übertragbar. Der Vermieter kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

  1. Datenschutz

    1. Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von dem Vermieter auf Datenträgern gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von dem Vermieter selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Mieter der Datenschutzerklärung des Vermieters entnehmen.

    2. Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Vermieter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mieters verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

    1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

    2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Seedorf. Für den Gerichtsstand gilt dies nur insoweit, als der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

    3. Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Mieter unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren.

    4. Darüber hinaus ist der Vermieter nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

    1. Ist der Mieter eine natürliche Person, die einen Vertrag mit der Vermieterin abschließt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht ihm ein Widerrufsrecht zu.

    2. Das Widerrufsrecht ist jedoch ausgeschlossen bei Verträgen in den Bereichen der Kraftfahrzeugvermietung (hier: S-Pedelecs), vgl. § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB.

    3.  

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Resa – Verleih & Service, Am Strandbad 13, 82418 Seehausen, mail@resa-verleih.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An (Resa – Verleih & Service, Am Strandbad 13, 82418 Seehausen, mail@resa-verleih.de)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum


(*) Unzutreffendes streichen.